Herzlich Willkommen auf den Internet-Seiten der Verwaltungsgemeinschaft "Geratal/Plaue" und ihrer 3 Mitgliedsgemeinden Elgersburg, Martinroda und Plaue.
Das Geratal liegt im Ilm-Kreis im Freistaat Thüringen und hat mit ca. 4.500 Einwohnern eine Fläche von 45,2 km².
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Verwaltung ist zu den bekannten Sprechzeiten für Sie geöffnet.
Wir möchten Sie jedoch bitten für das Einwohnermeldeamt einen Termin zu vereinbaren. Lediglich die Abholung von Dokumenten ist ohne vorherige Terminabsprache möglich.
**Aktuelles**
Hunde richtig führen - Leinenpflicht beachten
Hunde bereichern das Leben vieler Menschen und gehören für viele Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich zum Alltag.
Gleichzeitig können freilaufende Hunde andere Menschen, Tiere und insbesondere Wildtiere gefährden oder erheblich stören.
Aus gegebenen Anlass weist die Verwaltungsgemeinschaft Geratal/Plaue“ als Ordnungsbehörde für Plaue, Martinroda und Elgersburg deshalb auf die bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen für Hundehalterinnen und Hundehalter hin.
Leinenpflicht im Wald
Eine besondere und für unser Gebiet besonders wichtige Regelung enthält § 6 Abs. 2 des Thüringer Waldgesetzes.
Danach sind Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, im Wald an der Leine zu führen.
Diese Verpflichtung gilt ganzjährig und nicht nur während der Brut- und Setzzeit.
Gerade in den waldreichen Bereichen unserer Mitgliedsgemeinden Plaue, Elgersburg und Martinroda ist diese Regelung zu beachten.
Gefährliche Hunde
Für Hunde, die nach dem Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren als gefährlich festgestellt worden sind, gelten darüber hinaus besondere Anforderungen.
Diese Hunde sind außerhalb der Wohnung oder des eingefriedeten Grundstücks grundsätzlich an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Zusätzlich besteht grundsätzlich eine Maulkorbpflicht.
Rücksichtnahme auch außerhalb einer ausdrücklichen Leinenpflicht
Auch dort, wo keine besondere Leinenpflicht besteht, sind Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für andere Menschen, Tiere oder Sachen ausgeht. Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihren Hund jederzeit sicher kontrollieren können.
Besondere Rücksicht ist gegenüber Kindern, älteren Menschen, Joggern, Radfahrern, anderen Hundehaltern sowie gegenüber Weidetieren und Wildtieren erforderlich.
Insbesondere in der Brut- und Setzzeit sollten Hunde auch außerhalb des Waldes möglichst nicht frei laufen, wenn dadurch Wildtiere gestört oder gefährdet werden können.
Bitte beachten Sie außerdem:
1. Hinterlassenschaften des Hundes sind unverzüglich zu beseitigen.
2. Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt frei laufen.
3. Auf entsprechende Hinweisschilder und örtliche Regelungen ist zu achten.
4. Bei Begegnungen mit anderen Menschen und Tieren ist der Hund rechtzeitig unter sichere Kontrolle zu bringen.
Die Einhaltung der Leinenpflicht ist kein Selbstzweck.
Sie schützt Menschen, Hunde, Wildtiere und die Natur und trägt zu einem guten Miteinander in unseren Orten bei.
Die Verwaltungsgemeinschaft Geratal-Plaue bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Verantwortungsbewusstsein und gegenseitige Rücksichtnahme.
Rechtsgrundlagen: insbesondere § 6 Abs. 2 Thüringer Waldgesetz sowie das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren.
Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt der VG zur Verfügung:
Frau Lindenlaub
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
03677 / 794351
Frank Kuschel
Beauftragter
Eingeschränkte Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am Dienstag. 08.09.2026 bleibt das Einwohnermeldeamt nur bis 17:00 Uhr geöffnet,
nicht wie gewohnt bis 18:00 Uhr.
Wir bitten um Beachtung!

Gelegenheit zur Stellungnahme 2. Entwurf des 2. Schlichen Teilplanes „Windenergie“ Mittelthüringen
(§ 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 Abs. 3 ThürLPIG
Stellungnahmezeitraum und Zeitraum der Beteiligung der Öffentlichkeit:
- August bis 9. Oktober 2026
Einblick Unterlagen unter:
https://regionalplanung.thueringen.de/mittelthueringen
Beschluss der Regionalversammlung Mittelthüringen
- Juli 2026, Beschluss-Nr. PLV 27/01/26
43 Vorranggebiete wurden ausgewiesen.
Gesamtgröße: 8.139 ha (Mindestfläche: 8.037 ha = 2,2% der Regionsfläche)
Stellungnahmen bis 9. Oktober 2026 per Mail über die Internetseite der Planungsgemeinschaft Mittelthüringen oder schriftlich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Regionale Planungsstelle Mittelthüringen /Referat 221), Jorge-Semprun-Platz 4, 99423 Weimar
Beauftragter für die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ bestellt
Die Kommunalaufsichtsbehörde hat für die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ einen Beauftragten bestellt.
Hintergrund der Maßnahme sind die krankheitsbedingte Abwesenheit der Gemeinschaftsvorsitzenden sowie die derzeit nicht sichergestellte Vertretung der Verwaltungsgemeinschaft.
Mit der Bestellung wird die uneingeschränkte Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Verwaltung sichergestellt. Gleichzeitig ist gewährleistet, dass die gesetzlichen Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft weiterhin ordnungsgemäß und ohne Einschränkungen wahrgenommen werden.
Mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe wurde Frank Kuschel betraut. Er übernimmt bis auf Weiteres die Leitung der Verwaltungsgemeinschaft und vertritt diese nach außen. Dadurch können alle erforderlichen Verwaltungsentscheidungen weiterhin rechtswirksam getroffen und die laufenden Verwaltungsleistungen in vollem Umfang erbracht werden.Die Bestellung des Beauftragten ist zeitlich befristet. Sie endet mit der Wiederaufnahme der Amtsgeschäfte durch die Gemeinschaftsvorsitzende oder sobald die Vertretung der Verwaltungsgemeinschaft auf andere rechtmäßige Weise sichergestellt ist.
Die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ bittet die Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitgliedsgemeinden um Verständnis für diese organisatorische Maßnahme und versichert, dass sämtliche Dienstleistungen der Verwaltung ohne Einschränkungen fortgeführt werden.
Frank Kuschel
Beauftragter der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“
Änderungen der Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises!
Mit Änderung der Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung (PAuswGebV) vom 30. Januar 2026 sind mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt am 07.Februar 2026
für die Ausstellung von Personaldokumenten neue Gebührensätze festgesetzt.
Für Personalausweisinhaber unter dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr 27,60 € und ab dem 24. Lebensjahr 46,00 € (siehe Gebührenübersicht).
Alle weiteren Information zum Personalausweis und die Gebührenänderung erhalten Sie im Personalausweisportal-externer Link-
Die Wohnsitzanmeldung in unserer Behörde ist ab sofort online möglich!

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Link:
Elektronische-Wohnsitzanmeldung





