Am Maiholz

Werte Anwohnerinnen und Anwohner der Straße „Am Maiholz“ in Angelroda,

werte Verfasser der anonymen Schreiben vom 04.01.2023 und 02.02.2023 (jeweils die Posteingänge), adressiert an mich als Bürgermeisterin.

In Ihren Schreiben thematisieren Sie die ständig falsch parkenden Fahrzeuge und das auf Grund dieser, weder die Müllabfuhr noch Rettungs- / Einsatzfahrzeuge durchkommen würden und somit Gefahr für Leib und Leben bestehen würde.

Weiterhin beziehen sie sich darauf, dass die Straße „Am Maiholz“ eine Spielstraße sei. Dies muss ich hiermit klar verneinen. Bei der Straße „Am Maiholz“ handelt es sich um einen „verkehrsberuhigten Bereich“.

Ein verkehrsberuhigter Bereich, ist in Deutschland eine mit Verkehrszeichen 325.1 beschilderte Straße oder Verkehrsfläche. In diesem Bereich gelten nach Anlage 3 zu §42 Absatz 2 StVO folgende Verhaltensregeln:

  1. Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden
  2. Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.
  3. Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
  4. Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ausgenommen davon das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
  5. Der Fußverkehr darf die ganze Straßenbreite benutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt.

(Quelle: Wikipedia)

In einer echten Spielstraße mit dem runden, rot-weißen Verbotsschild plus Zusatzzeichen darunter ist der Verkehr komplett ausgeschlossen.          

Hier dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer fahren und parken. Die Spielstraße ist allein für spielende Kinder und Fußgänger gedacht.

(Quelle: adac.de)

Hiermit wäre die Begrifflichkeit einmal geklärt und klargestellt. Danach gebe ich Ihnen recht, dass sich im öffentlichen Bereich „Am Maiholz“ keine parkenden Fahrzeuge auf der Verkehrsfläche befinden dürften, da es im gesamten Bereich keine ausgewiesenen Parkflächen gibt. Die nächste Parkmöglichkeit ist die nahegelegene „Geschwendaer Straße“.

Sowohl das Ordnungsamt, als auch meine Stellvertreterin und ich, haben uns an verschiedenen Tagen, zu verschiedenen Uhrzeiten ein „Bild“ der Situation vor Ort gemacht. Dies geschah, sowohl tagsüber, als auch abends nach 16:00 Uhr und 18:00 Uhr. Und auch am Wochenende.

Wenn dort widerrechtlich geparkt wurde, wurde dies auch geahndet. Allerdings hat sich für uns zu keinem Zeitpunkt, eine so dramatische Situation, wie von Ihnen beschrieben, dargestellt.

(wir stellten lediglich 1 max. 2 Fahrzeuge fest)

Wie von Ihnen beschrieben, handelt es sich bei den „Falschparkern“ um einzelne Bewohner die zu „faul“ wären, ein paar Meter zu laufen! Vielleicht erreiche ich mit diesem Artikel, nicht nur Sie als Verfasser, sondern auch die „Falschparker“, mit der Bitte zukünftig möglichst in der „Geschwendaer Straße“ zu parken, das schont auch Ihre Geldbörse!

Und zum Abschluss noch an den / die Verfasser der Schreiben; mehr wie in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren und „Knöllchen“ zu verteilen können wir leider nicht. Und das wir prüfen, ob wir durch aufstellen entsprechender Schilder das parken gestatten, ist sicherlich auch nicht in Ihrem Sinn. Weiterhin möchte ich Ihnen hiermit mitteilen, dass dies meine Erste und auch Letzte Reaktion auf anonyme Schreiben ist.

 

Ihre Bürgermeisterin
Babett Morgenbrod